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HANDELSRECHT

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt. Enthält Regeln für Unternehmer bei der Entwicklung ihres Geschäfts. Es regelt kommerzielle Aktivitäten.

Wenn Sie geschäftliche Probleme haben oder nur eine professionelle Beratung benötigen, um ein Gefühl der Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir vertreten die Interessen unserer Kunden, ob Gläubiger oder Schuldner.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen wie:

– Gründung von Unternehmen

– Übertragung von Aktien und Anteilen in der Handelsgesellschaft

– Ausarbeiten von Verträgen

– Internationaler Handel, Kauf und Verkauf

– Entschädigungen

– Forderungseintreibung

– Geschäft, Einkauf und Verkauf

– Abwicklung und Liquidierung von Unternehmen