INTERNATIONALES RECHT

Das internationale Recht regelt die Rechtsbeziehungen, wenn ein internationales Element in das Abkommen eingeht. Entweder wegen der unterschiedlichen Nationalität der Parteien oder weil in einem anderen Land rechtliche Beziehungen entstanden sind.

Bestandteile des internationalen Rechts sind:

– Familien und Wirtschaftsrecht

– Internationaler Handel

– Scheidung bei unterschiedlicher Staatsbürgerschaft

– Erbschaftsangelegenheiten bei fremden Staatsbürgern

– Vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen

– Anerkennung und Vollstreckung fremder Handlungen und Entscheidungen

Die heutige Gesellschaft wird zunehmend internationalisiert, und infolgedessen gibt es viele Rechtsbeziehungen, die unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegen.

Die Beziehungen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern sind heute alltäglich geworden, und die Mitgliedschaft Spaniens in der Europäischen Union hat zur Koexistenz zweier Rechtssysteme geführt, die uns direkt betreffen.