
STRAFRECHT
Es ist eine Reihe von Rechtsnormen, die die Sanktionsmacht des Staates regeln.
Die Anwesenheit eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren sichert dem Beschuldigten oder dem Angeklagten zusätzlich zu seiner Rechtsverbindlichkeit, zu, dass er über die ihm zur Last gelegten Tatsachen und über die Gründe, aus denen ihm seine Freiheit entzogen wurde, informiert wird.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Strafrecht, wo wir in zahlreichen Fällen mit einem positiven Ergebnis in der überwiegenden Mehrheit der Urteile zum Vorteil unserer Mandanten konfrontiert wurden.
Wir bieten Rechtsberatung in Sachen:
– Anklagen, Rechtsstreitigkeiten
– Rechtsberatung für die Inhaftierten
– Betrug, Hinterziehung
– Drohungen
– Diebstahl und Raub
– Veruntreuung
– Körperlicher Angriff
– Häusliche Gewalt
– Verkehrsunfälle
– Leichtsinnige Autofahrt
– Fahren unter Alkoholeinfluss
– Straftaten gegen Leben und Gesundheit
– Europäischer Haftbefehl (EAW)