RECHTE IM GEFÄNGNIS

Trotz unserer maximalen Anstrengung ist es nicht immer möglich eine Inhaftierung zu verhindern. Unser Kampf für die Rechte unserer Klienten endet jedoch nicht mit der Inhaftierung. Wir werden Ihnen helfen Gefängnisleistungen zu erhalten, wie z.B. Freigang, das Recht zu kommunizieren, sog. Semi-Freiheit oder bedingte Freilassung.

Das Hauptziel besteht darin, so schnell wie möglich aus der Haftanstalt herauszukommen, und deshalb ist es so wichtig, dass Gefangene, die ins Gewahrsam genommen werden, wie auch Verurteilte eine angemessene Rechtshilfe erhalten.

– Antrag auf Änderung der Hafteinrichtung

– Recht auf Kommunikation

– Freigang

– Ausgang

– Vollzugslockerungen

– Antrag auf bedingte Entlassung